Donnerstag, 14. Juni 2012

Das können Sie (sich) abschreiben! - Gewinnmindernde Berücksichtigung des Anlagevermögens


Sie haben gerade in Ihr Unternehmen investiert und hierbei Güter angeschafft, die dem dauerhaften Verbleib dienen sollen. Sicher ist Ihnen in diesem Zusammenhang bereits die Bezeichnung des Anlagevermögens über den Weg gelaufen.

Dauerhaft dem Unternehmen dienen heißt hierbei, dass die angeschafften Güter mindestens ein Jahr oder länger im Betriebsvermögen verbleiben und genutzt werden.

In einem solchen Fall können die Anschaffungskosten für diese Güter nicht beim Erwerb in voller Höhe als Betriebsausgaben geltend gemacht werden. Da die Güter über mehr als ein Jahr genutzt werden, müssen auch die Anschaffungskosten auf die Dauer der Nutzung „verteilt“ werden.

Und diese Vorgehensweise mit unterschiedlichen Arten der „Abschreibung“ wollen wir Ihnen in diesem Beitrag näher bringen.

Was ist mit Wertverlust gemeint und woher kommt dieser?


Jedes Anlagegut, das Sie erwerben, unterliegt einer so genannten Wertminderung im Laufe der Betriebszugehörigkeit. Gemeint ist damit, dass die Gegenstände mit der Zeit an Wert verlieren. Wie kann das sein? Hierfür gibt es ganz verschiedene, natürliche Gegebenheiten:
  • Technische Abnutzung
  • Natürlicher Verschleiß
  • Substanzverringerung
  • Technischer Fortschritt
  • Neue Innovationen
  • Witterung wie Frost oder Schnee
 

Was bedeutet es, die Anschaffungskosten auf die Dauer der Nutzung zu verteilen? 

 
Die Anschaffungskosten, die für den Erwerb des Anlagegutes aufgewendet wurden, sind anteilig auf die Nutzungsdauer aufzuteilen und dürfen dann in ihren Anteilen dem Unternehmensgewinn mindernd angerechnet werden. Die Abschreibung verringert also das Betriebsergebnis eines Unternehmens.

Damit verringern sich die Buchwerte jedes einzelnen Gutes immer weiter, damit diese nicht dauerhaft im Anlagevermögen ausgewiesen werden.

Gibt es verschiedene Arten der Abschreibung?


Ja, die gibt es. Man unterscheidet
  • Lineare Abschreibung (degressive Abschreibung wurde wieder abgeschafft)

    Die Anschaffungskosten werden in gleichen Beträgen auf die Jahre der voraussichtlichen Nutzung verteilt. Die vielleicht noch aus den Vorjahren bekannte Vereinfachungsregel zur Aufteilung gibt es nicht mehr. Vielmehr müssen die Anschaffungskosten auf den Monat genau verteilt werden. Bei einer Anschaffung im Mai beispielsweise dürfen in diesem Jahr dann auch nur 8/12 des Jahresbetrags erfasst werden.

    Beispiel:
    Anschaffungskosten 100.000 €, Nutzungsdauer 5 Jahre → 20.000 € pro Jahr
    Bei Anschaffung im Juli 2012 nur 6/12, d.h. 10.000 € in 2012

  • Leistungsbezogene Abschreibung
    Man spricht hier über eine Abschreibung nach Leistungseinheiten. Vorzugsweise findet dies Anwendung bei Gütern mit stark schwankender Nutzung (z.B. Maschinen). Wichtig ist, dass im Vorfeld die Gesamtleistung des Gutes geschätzt wird. Auf dieser Basis kann dann nach Ablauf eines jeden Jahres die anteilige Abschreibung ermittelt werden.

    Beispiel:
    Anschaffungskosten 100.000 €, Gesamtleistung einer Maschine 250.000 Stunden
    → Abschreibung pro Stunde = 0,40 Euro
    Tatsächliche Nutzung der Maschine 2012 5.000 Std., d.h. Abschreibung in Höhe von
    2.000 Euro!

  • GwG-Abschreibung
    An dieser Stelle wollen wir nur auf die klassische Methode eingehen. Hiernach dürfen Wirtschaftsgüter bis 410 Euro netto sofort im Jahr des Erwerbs abgeschrieben werden. Es erfolgt keine Aufteilung auf die Nutzungsdauer. Auch die monatsbezogene Aufteilung entfällt. Selbst wenn erst im Dezember ein geringwertiges Gut angeschafft wird, können die Kosten hierfür komplett abgeschrieben werden.

  • Sonderabschreibung nach § 7g EStG
    Eine Besonderheit gibt es noch für die Unternehmen, deren Eigenkapital zum 31.12. des Vorjahres maximal 235.000 € betrug. Diese Unternehmen dürfen zur normalen Abschreibung zusätzlich noch weitere 20% abschreiben.


Und was soll man nun nehmen?


Die Entscheidung liegt beim Unternehmer selbst. Die „einfachste“ und damit sicher auch geläufigste Abschreibung ist die lineare. Sie kann angewendet werden auf alle beweglichen und unbeweglichen Güter. Jedes Jahr wird der gleiche Betrag vom Restwert abgeschrieben.

Die Folge darauf ist, dass am Ende der gewöhnlichen Nutzungsdauer dann bis auf einen Wert von 0 Euro abgeschrieben wurde.

Wie lange wird abgeschrieben?


Die Nutzungsdauer der unterschiedlichen Güter hängt sicher von der Art des Unternehmens ab und ist ganz unterschiedlich. Der Einfachheit halber und um es geregelt für alle Unternehmen gleich zu halten wird die Nutzungsdauer in so genannten amtlichen AfA-Tabellen behördlich vorgegeben. Hiernach können Sie sich richten.

Die Tabellen kann man sich beim Bundesministerium der Finanzen kostenlos als Download zu Nutze machen.

Wonach bemessen sich die Anschaffungskosten?


Anschaffungskosten sind all die Aufwendungen, die geleistet werden, um einen Vermögensgegenstand zu erwerben und ihn in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen, soweit sie dem Vermögensgegenstand einzeln zugeordnet werden können. Kalkulatorische Kosten sind nicht Teil der Anschaffungskosten.

Nach deutschem Bilanzrecht setzen sich die Anschaffungskosten wie folgt zusammen:

Anschaffungspreis
- Anschaffungspreisminderungen
+ zurechenbare Anschaffungsnebenkosten
+ nachträgliche Anschaffungskosten
= Anschaffungskosten

Der Anschaffungspreis ist der Preis, der für den Erwerb bezahlt wird. Er ergibt sich meistens aus Rechnungen oder Kaufverträgen. 

Liegt ein Gesamtkaufpreis für mehrere Vermögensgegenstände vor, so ist dieser bei Anwendung des Grundsatzes der Einzelbewertung auf die einzelnen Vermögensgegenstände aufzuteilen. 

Die Umsatzsteuer ist nur Teil der Anschaffungskosten, wenn der Erwerber sie nicht als Vorsteuer vom Finanzamt erstattet bekommt, z.B. bei Kleinunternehmern.

Anschaffungspreisminderungen, wie Skonti, Rabatte und Boni, mindern die Anschaffungskosten. 

Anschaffungsnebenkosten sind Aufwendungen, die zusätzlich zum Anschaffungspreis aufgewendet werden, um den Vermögensgegenstand zu erwerben, ihn an seinen Einsatzort zu verbringen und in einen betriebsbereiten Zustand zu versetzen. 

Anhand dieser Informationen können Sie nun eine erste Einschätzung vornehmen, welche die für Ihr Unternehmen geeignete Abschreibungsmethode ist und wie genau die Abschreibung zu berechnen ist.

Viel Erfolg!

Ihre

Stephanie Dargel

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