Montag, 11. Juni 2012

Bewirtungskosten richtig buchhalterisch erfasst - Guten Appetit gemeinsam mit Ihren Kunden!

Sie gehen sicher auch gerne mit Ihren Kunden – beispielsweise nach Abschluss eines erfolgreichen Projektes – gemeinsam essen und laden diese dazu natürlich auch ein.
Schließlich lassen sich diese Kosten auch als Betriebsausgaben im Rahmen der Buchhaltung gewinnmindernd erfassen. Und die Vorsteuer gibt es vom Finanzamt auch noch zurück. Prima!
Aber wissen Sie auch, dass und vor allem welche Voraussetzungen an die Berücksichtigung der Ausgaben und Vorsteuer geknüpft sind? Dies wird Ihnen der nachfolgende Artikel erläutern.
Der Grundsatz ist der, dass
Aufwendungen für die Bewirtung eines oder mehrerer Geschäftspartner im Rahmen der Buchhaltung geltend gemacht werden können, sofern ein geschäftlicher Anlass vorliegt und die Höhe der Bewirtungskosten bedenkenlos als angemessen bezeichnet werden kann.

Freitag, 8. Juni 2012

Das Auge des Finanzamtes ist wachsam: Haben Sie alle Zahlungsfristen im Kopf?

Schon wieder ist der Monat um und die Vorauszahlung muss ans Finanzamt geleistet werden. Egal, ob Umsatzsteuer, Gewerbesteuer, Lohn- oder Einkommensteuer … Haben Sie alle Fristen im Kopf – und noch wichtiger: Halten Sie die Fristen immer ein?
Sie sollten! Hat sich Ihr Finanzamt bisher bei kleinen Abgabe- und Zahlungsüberschreitungen stets milde gezeigt und keine oder nur geringe Säumniszuschläge erhoben, so dürfte dies nun endgültig vorbei sein. Dies besagt eine zu Beginn des Jahres erlassene Verwaltungsrichtlinie.
Und nun aufgepasst: Alle Ämter sind angehalten, künftig alle verspäteten oder unterbliebenen Anmeldungen und Zahlungen zur Umsatzsteuer und Lohnsteuer unverzüglich der Steuerstrafstelle vorgelegt werden.




Mittwoch, 6. Juni 2012

Das Recht am Bild - Hätten Sie es gewusst?


Das Recht am Bild – Gastbeitrag von Nicole Biermann-Wehmeyer vom Bildungsinstitut Wirtschaft


Nicole Biermann-Wehmeyer ist Juristin und Dozentin. Sie ist die Gründerin und Geschäftsführerin des Bildungsinstituts für Wirtschaft, Existenzgründung, Buchführung und Social Media – Kurz: BIW.
Das BIW bietet Existenzgründungsseminare und Folgeseminare in Düsseldorf, Essen, Duisburg, Köln, Moers, Bocholt, Bremen, Bielefeld, Recklinghausen, Mülheim, Gelsenkirchen, Wesel und in vielen weiteren Städten an.
Im vergangenen Social Media Seminar in Düsseldorf waren die Rechte am Bild und am Motiv zwei große Themen. Es besteht ein großer Anreiz für Unternehmer oder Mitarbeiter einer Marketing - Abteilung, immer aktuelle und interessante Inhalte in die diversen Social Media Portale einzupflegen.

Aber was ist erlaubt und was kann zu einer Abmahnung führen?

Dienstag, 5. Juni 2012

Gutes muss nicht immer teuer sein! Das eigene Office mit Gratis Tools ausstatten.

Sie machen sich selbständig und sind auf der Suche nach geeigneten Einrichtungen für Ihr Unternehmen. Vermutlich haben Sie schon eine ganze Liste mit Anschaffungen, die getätigt werden sollen – Büromöbel, EDV, Material, selbst die Kaffeemaschine für die Kundenbewirtung will bezahlt sein. Irgendwann kommt man dann an einen Punkt, an dem es wohl überlegt sein will, wofür wie viel Geld ausgegeben werden soll oder bezahlt werden kann.

Kennen Sie den Spruch: Gutes muss nicht teuer sein! Lassen Sie sich an dieser Stelle gesagt sein, dass es wirklich stimmt.

Montag, 28. Mai 2012

Keine Buchung ohne Beleg – eines der obersten „Gebote“ der Buchhaltung!

Was aber, wenn Belege falsch ausgestellt wurden oder ganz fehlen?

selbständige Buchhalterin Stephanie Dargel
Natürlich haben Sie als Unternehmer diesen Satz schon irgendwo einmal gehört: „Keine Buchung ohne Beleg!“ Stimmt auch.

Und genau aus diesem Grund sammeln Sie Monat für Monat aufs Neue alle Belege, die im Rahmen der Buchhaltung zu erfassen sind.


Jeder Geschäftsvorfall, der sich steuerlich auswirkt und auch so erfasst werden soll muss zwingend nachhaltig mittels Belege und Informationen dokumentiert werden.
„Weniger ist mehr…“ – diese Ausrede zählt hier nicht. Achten Sie bei jeder Aufzeichnung darauf, dass alle wichtigen Informationen gespeichert werden.

Je detaillierter, desto besser.
Im Grunde genommen kann man gar nicht detailliert genug werden. Je mehr Nachweis Sie dem Finanzamt zur Verfügung stellen, umso schneller werden die Geschäftsvorfälle bei etwaiger Prüfung anerkannt und steuerlich berücksichtigt.